Staatliche Förderung für Hauskauf, Bau und Modernisierung
Förderung für den Hauskauf
In ihrem Koalitionsvertrag von 2018 vereinbarte die Bundesregierung, Familien beim Erwerb von Wohneigentum stärker zu unterstützen. Wohnungsbauprämie und zahlreiche KfW-Förderprogramme helfen dabei, den Erwerb, Bau oder Modernisierung von Immobilien günstig zu finanzieren.
Diese Förderungen für den Hauskauf stehen Ihnen zur Verfügung:
Die eigenen vier Wände sind für viele Menschen ein Lebenstraum, den sie sich und ihrer Familie erfüllen möchten. Doch die hohen Kosten, die mit dem Kauf oder Bau eines Hauses beziehungsweise einer Eigentumswohnung verbunden sind, mögen manchen zurückschrecken lassen. Glücklicherweise unterstützt Deutschland Bauherren und solche, die es werden wollen, auf vielfältige Weise mit Förderprogrammen und günstigen Krediten.
- Die Wohnungsbauprämie unterstützt Singles und Paare, die einen Bausparvertrag zum Erwerb eines eigenen Hauses oder einer eigenen Wohnung verwenden.
- Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen den Bau energieeffizienter Häuser sowie die energieeffiziente oder barrierefreie Sanierung beziehungsweise Modernisierung von bestehenden Häusern und Wohnungen.
Wohnungsbauprämie: Zuschuss zum Bausparvertrag
Die Wohnungsbauprämie ist eine Hauskauf-Förderung für Singles und Paare mit einem Bausparvertrag. Dafür zahlt der Staat jährlich einen Zuschuss in Höhe von 8,8 Prozent der eingezahlten Beiträge auf einen bestehenden Bausparvertrag. Der förderfähige Betrag ist allerdings auf eine Höchstgrenze von 512 EUR für Singles und 1.024 EUR für Paare begrenzt. Das entspricht einem Zuschuss von rund 45 beziehungsweise 90 EUR jährlich. Berechtigt sind alle, deren zu versteuerndes jährliches Einkommen 25.600 EUR (Singles) bzw. 51.200 EUR (Paare) nicht übersteigt.
Den Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen Sie direkt bei Ihrer Bausparkasse.
KfW-Förderprogramme: Günstige Darlehen und Zuschüsse
für energieeffizientes Bauen und Modernisieren
Die KfW fördert nicht nur den Haus- und Wohnungsbau, sondern sie bietet über verschiedene Förderprogramme auch zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren an. Sie können eine KfW-Förderung für einen Neubau, aber auch genauso für die Modernisierung eines Altbaus beantragen. Für dies und die energetische Instandsetzung von Wohngebäuden sowie den barrierefreien Umbau von Häusern und Wohnungen gibt es eigene KfW-Förderprogramme.
Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Hauskauf-Förderung über die KfW sowie Antragsformulare finden Sie auf der Seite der KfW.
FAQ: Sie fragen – wir antworten
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Förderung von Hauskauf und Bau finden Sie hier.
1. Welche Fördermöglichkeiten bestehen bei Bau oder Kauf von Wohneigentum?
Sowohl beim Kauf einer Wohnung als auch beim Kauf oder Bau eines Hauses bestehen verschiedene Fördermöglichkeiten. Mit der Wohnungsbauprämie können Bausparer gefördert werden, wenn sie ihren Bausparvertrag zum Erwerb von Wohneigentum verwenden. Die Förderprogramme der KfW-Bank richten sich an alle, die Wohneigentum erwerben möchten, wobei der Kauf oder Bau von energieeffizienten Immobilien sowie Maßnahmen u. a. zur energetischen Sanierung besonders gefördert werden.
2. Wer hat Anspruch auf Förderung?
3. Worauf muss ich achten, wenn ich eine Förderung beantragen will?
Je nach Förderprogramm gelten unterschiedliche Voraussetzungen, unter denen die Förderung gewährt wird. Von besonderer Bedeutung sind die Fristen, die Sie einhalten müssen. So muss eine KfW-Förderung vor dem Hauskauf bzw. vor Erhalt der Baugenehmigung beantragt werden und genehmigt worden sein. Die Wohnungsbauprämie, die Sie direkt bei Ihrer Bausparkasse beantragen, kann bis zu zwei Jahren rückwirkend beantragt werden. Sie wird Ihrem Bausparvertrag angerechnet, allerdings in der Regel erst dann ausgezahlt, wenn Sie den Vertrag zum Erwerb von Wohneigentum nutzen.
4. Kann ich eine Wohnungsbauprämie rückwirkend beantragen ?
Die Wohnungsbauprämie kann bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Sie müssen dafür lediglich die benötigten Unterlagen für das jeweilige Jahr bei Ihrer Bausparkasse einreichen.
4. Wird mir die Wohnungsbauprämie auch dann ausgezahlt, wenn ich meinen Bausparvertrag für andere Zwecke als zum Ewerb von Wohneigentum nutze?
Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie ist an eine wohnwirtschaftliche Nutzung des Bausparvertrags gebunden, also an dessen Einsatz zum Kauf oder Bau von Wohneigentum. Für Sparer, die zum Ende des Vertrags noch unter 25 Jahre alt sind, sowie für Kunden, die ihren Bausparvertrag bereits vor 2009 abgeschlossen haben, gilt diese Einschränkung allerdings nicht: Sie können über die angesparte Summe frei verfügen.